heißt Selbstbedienung. Der so genannte Drei Stufen Test prüft, “ob das neue Angebot Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, welchen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb es leistet und wie hoch der damit verbundene finanzielle Aufwand ist” (DWDL). Die Frage, ob ein vergleichbares Angebot bereits auf dem Markt besteht oder aber von einem Privaten aus Werbemittel statt aus Zwangsgebühren finanziert werden könnte, beantwortet der “Drei Stufen Test” nicht. Dann wäre das Problem nämlich gelöst. Die Öffentlich-Rechtlichen dürften ihr Programm im IP-Format für den PC anbieten und im geringen Umfang programmbegleitende Informationen ins Netz stellen. Chat-Rooms und email könnten als Rückkanal für das Programmangebot dienen, um Inhalte zu diskutieren. Und das wars. So bleibts beim alten: Die Öffentlich-Rechtlichen bestimmen, was öffentlich-rechtlich ist.
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