Ein gutes Gewerkschafts-Geschäft

ist ein Warnstreik. Man muß keinen Tarifvertrag kündigen, keine aufwendige Urabstimmung durchführen, sondern kann einfach mal in Kürze den bundesweiten Eisenbahn- oder auch in einer deutschen Großstadt das Wirtschaftsleben stilllegen. Alle Räder stehen still, wenn Dein starker Arm es will.  Wo kein Kläger, da kein Richter. Und man fördert zusätzlich die Kompromißbereitschaft des gegnerischen Lagers. Dabei wird die Streikkasse nicht über Gebühr strapaziert. Und es winken zusätzliche Einnahmen, die den kleinen Verlust verschmerzen lassen.

Denn so ein Warnstreik treibt auch bei Nicht-Organisierten BVG-lern den Schrecken in die Knochen. Für den Zeitraum, in den die Arbeit niedergelegt wird, erhält der Beschäftigte nämlich keinen Lohn. Und nur derjenige einen Ersatz, der brav seine Gewerkschaftsbeiträge bei VerDi oder der GDL abgeführt hat, bekommt auch den Streikgeld genannten Lohnersatz aus der Gewerkschaftskasse.

Heilung verspricht da nur der sofortige Eintritt in das Zwangskollektiv der Einheitsgewerkschaft. Denn anders wie bei der Arbeitslosenversicherung gibt es Streikgeld sofort, ohne dass man eine Mindestzahl von Monaten gearbeitet hat. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften sind Warnstreiks ein gutes Geschäft.  VerDi hat alleine aufgrund des Warnstreiks vom 01.Februar in Berlin nach eigenen Angaben 300 neue Mitglieder unter den BVG-Mitarbeitern generiert. Sie halten den unaufhörlichen Mitgliederschwund auf und generieren neue Einnahmen. Dann kommt es nur noch darauf an, nach brachialstmöglichen, Mitgliederfördernden Warnstreiks die Urabstimmung zu vermeiden, damit aus dem zahlenden Mitglied nicht sofort ein Streikgeldberechtigter wird. Das Kalkül sollte Herr Sarazzin sich mal in den Hinterkopf meißeln. Und endlich gegen die Warnstreik genannte Mitgliederwerbeaktion klagen.

Damit kein Mißverständnis aufkommt: Es ist nichts dagegen zu sagen, dass Arbeitnehmer sich organisieren. Aber ihre Organisationen sollten sich wenigstens an die Regeln auf dem überregulierten Arbeitsmarkt halten, damit Chancen- und Waffengleichheit besteht. Ihre Zukunft werden sie so sowieso nicht bestehen.

Ein Kommentar

  1. jopa
    Do, 14. Feb 2008 geschrieben in 18:07 | Permalink

    Der Beschäftigte erhält nur dann keinen Lohn, wenn er selbst auch die Arbeit niederlegt. Sofern es dies nicht tut, wird er auch ganz normal bezahlt. Keinen Lohn trotz Arbeitsbereitschaft erhält er nur dann, wenn der AG aussperrt - und das passiert dann doch eher selten…

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