12 Billionen Solarcents

darauf beziffert Roland Tichy in seinem Kommentar die kumulierten Kosten für die Einspeisung des Stroms der ineffizienten Solaranlagen, die in den kommenden Jahren über den Strompreis finanziert werden. Ohne diese Zwangssubvention der Stromverbraucher würde der Zirkus sich nicht reichen. EIne massive Fehlallokation, die obendrein hohe Risiken birgt.

Schon einmal wollte der Bund den Stromzahler für seine schwachsinnige Energiepolitik bluten lassen. Jahrelang mußte zusätzlich zur Stromrechnung ein “Kohlepfennig” entrichtet werden, der in der Realität bis zu 10 % der Stromrechnung ausmacht. Bis das Bundesverfassungsgericht die Verniedlichung von 5,3 Mrd. DM Zwangssubvention abseits des Bundeshaushaltes für verfassungswidrig erklärte.

Der Wirkungszusammenhang zwischen Stromrechnung und Subvention wurde zwar dadurch verwässert, dass der jeweilige Stromkonzern den eingespeisten Strom des Solaranlagenbesitzers abnehmen m u ß, ob gerade Bedarf besteht oder auch nicht und die Kosten hierfür nicht auf der Rechnung auftauchen. Sie sind aber Bestandteil des Preises. Es ist Aufgabe des Staates, eine solche Subvention zu finanzieren und offen auszuweisen. Und nicht des Strom-”kunden”. Wenn irgendwann mal jemand dagegen klagt, fällt das Risiko des Geschäftes auf den Bundeshaushalt. Denn im Sinne des Vertrauensschutzes haben die Betreiber der Öko-Strom-Massnahmen ein Recht auf Schadensersatz. Und der wird zwischen dem gewöhnlichen Preis des Stroms bei ca. 10 Cent und der versprochenen Einspeisegebühr liegen.

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